Unsere Leistungen

Bei Mittendrin stehen Sie im Mittelpunkt. Wir bieten ein umfassendes Leistungsspektrum, das folgende Bereiche umfasst:

Grundpflege:
Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Mobilisation und Ernährung.

Behandlungspflege: 
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung, einschließlich Wundversorgung, Medikamentengabe und Blutdruckkontrolle.


Beratung und Unterstützung: 
Information zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und finanziellen Möglichkeiten. 

Alles hat seine Zeit - und seine Geschichte! Wer sind wir? Warum tun wir das, was wir tun? Und was zeichnet uns aus? Erfahren Sie hier, wie wir zu dem geworden sind, was wir sind - und was wir dabei alles erlebt haben.

Grundpflege

Was ist Grundpflege?

Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der seine alltäglichen Grundverrichtungen vorübergehend oder dauerhaft, nicht alleine bewältigen kann.

  • Allumfängliche Hilfestellung oder die vollständige Übernahme der Körperpflege
  • Unterstützung oder die vollständige Übernahme des be- und entkleiden
  • Umpositionierung im Bett als vorbeugende Maßnahme gegen Wundliegen sowie die Durchführung von Transfers z.B aus dem Bett in den Rollstuhl 
  • Versorgung und Sicherstellung der Ernährung über eine Magensonde

Behandlungspflege

  • Medikamentenversorgung (richten und verabreichen der verordneten Medikation)
  • Wundversorgung 
  • Injektionen
  • Vitalwertekontrollen und Blutzuckermessungen
  • Portversorgung
  • Katheterpflege / Katheterwechsel
  • Anlegen und abnehmen von Kompressionsstrümpfen und Kompressionswickeln

Beratung/ Begleitung

Erstbesuch 

beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben unter Berücksichtigung des edukativen Ansatzes:


  • Feststellung der individuellen Wünsche, Gewohnheiten und Vorlieben und der speziellen Erwartungen an den Pflegedienst.
  • Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs unter Berücksichtigung der Selbständigkeit des pflegebedürftigen Kunden.
  • Feststellung und Beratung von Unterstützungsbedarfen ggf. auf Grundlage des aktuellen Pflegegutachtens (bspw. Wohnraumanpassung; Inanspruchnahme von Heil- und Hilfsmitteln; Präventions- und Rehabilitationsbedarfe; Schulung von An-/ Zugehörigen).
  • Feststellung und Abstimmung, ob und welche Leistungen innerhalb des Versorgungsprozesses durch den pflegebedürftigen Kunden, dessen An-/ Zugehörige, andere Pflegepersonen, ambulante Dienste erbracht werden, sowie über Besuchszeiten und -frequenzen.
  • Information über das Leistungs- und Vergütungssystem und Beratung bei der Auswahl geeigneter Leistungen unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten.
  • Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und des eventuell zu zahlenden Eigenanteils sowie Beratung über Finanzierungswege.
  • Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages inklusive der zu erwartenden Eigenanteile, Fristen, Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte.
  • Beginn der Erstellung einer Informationssammlung und Maßnahmeplanung.


Die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Leistungserbringung bedingt die persönliche Anwesenheit des pflegebedürftigen Kunden und soll von einer examinierten Pflegefachkraft erbracht werden. Die „Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ in der jeweils geltenden Fassung sind Grundlage der Leistungserbringung. 


Der Beratungsbesuch beinhaltet: 


1) Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson.

2) Einschätzung der individuellen Pflegesituation (Erfassung und Analyse der Ist-      Situation).

3) Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention.

4) Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige/Pflegepersonen)

5) Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

6) Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten (bspw. Hinweis auf Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Sachleistungen zur häuslichen Pflege, Kombinationsleistungen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Kurzzeit- und Verhinderungspflege; Hinweise auf Freistellungsmöglichkeiten nach Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz)

7) Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation

8) Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege

9) Dokumentation des Beratungseinsatzes