Grundpflege
Was ist Grundpflege?
Unter Grundpflege versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der seine alltäglichen Grundverrichtungen vorübergehend oder dauerhaft, nicht alleine bewältigen kann.
Körperpflege
Allumfängliche Hilfestellung oder die vollständige Übernahme der Körperpflege.
Hierunter fällt die Unterstützung bei der täglichen Körperwäsche, dem Duschen und dem Baden. Kann die pflegebedürftige Person diese Tätigkeit nicht mehr durchführen, übernimmt die Pflegekraft das Säubern des gesamten Körpers oder auch nur von Teilbereichen. Die Vorbereitung, wie etwa das Zurechtlegen von Handtüchern und Seife, und die Nachbereitung, wie das Entsorgen von Einmal-Waschhandschuhen und Wegräumen der Waschutensilien, fallen ebenfalls in diesen Teilbereich.
Zur Körperpflege gehören aber auch:
- Mundhygiene: Die Mundhygiene beinhaltet die Hilfe bei der täglichen Zahnpflege, sowie Versorgung von Zahnprothesen.
- Haarpflege und Rasur: Auch das Kämmen der Haare und das Rasieren der Herren zählt zur Grundpflege.
- Haut- und Nagelpflege: Das Eincremen bei trockener Haut und das Schneiden und Feilen der Nägel ist ebenso Bestandteil der Grundpflege.
- Stuhlgang: Pflegebedürftige Personen sind oft nicht mehr mobil und benötigen Hilfe beim Toilettengang. So gehört auch die Blasen- und Darmentleerung zur Grundpflege. Dazu zählen unter anderem der Wechsel von Inkontinenzhilfsmitteln, das Reichen und Entleeren der Bettpfanne, der Wechsel und die Entsorgung von künstlichen Darm- und Blasenausgängen, das Reinigen des Katheters und Hygienemaßnahmen im Intimbereich.
- Unterstützung oder die vollständige Übernahme des be- und entkleiden
Mobilität
Umpositionierung im Bett als vorbeugende Maßnahme gegen Wundliegen sowie die Durchführung von Transfers z.B aus dem Bett in den Rollstuhl
Dies beinhaltet die Hilfe bei der Bewegung im eigenen Wohnraum, u. a. Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim An- und Ausziehen, An- und Ablegen von Prothesen, Aufrichten und Umlagern im Bett, Hilfe beim Verlassen und Betreten des Wohnraums, aktives und funktionsgerechtes Bewegen von bettlägerigen Personen.
Ernährung
Ein weiterer wichtiger Bereich in der Grundpflege ist die Vorbereitung der täglichen Mahlzeiten, sowie die Unterstützung bei deren Aufnahme. Die Hilfestellung reicht vom Wärmen und mundgerechten Darbieten der Speisen über die Hilfe bei der Flüssigkeitszufuhr bis hin zum Füttern der pflegebedürftigen Person sowie Versorgung und Sicherstellung der Ernährung über eine Magensonde
Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
Auch die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit ist Teil der Grundpflege. Ziel ist, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich eigenständig bleibt und den Alltag mit wenig Hilfe meistern kann. Durch professionelle Hilfestellung und Unterstützung, wie z. B. Gedächtnistraining, Sprechübungen oder Üben grundlegender Tätigkeiten kann in vielen Fällen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.