Beratung und Begleitung
Beratung/ Begleitung
Erstbesuch
beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben unter Berücksichtigung des edukativen Ansatzes:
- Feststellung der individuellen Wünsche, Gewohnheiten und Vorlieben und der speziellen Erwartungen an den Pflegedienst.
- Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs unter Berücksichtigung der Selbständigkeit des pflegebedürftigen Kunden.
- Feststellung und Beratung von Unterstützungsbedarfen ggf. auf Grundlage des aktuellen Pflegegutachtens (bspw. Wohnraumanpassung; Inanspruchnahme von Heil- und Hilfsmitteln; Präventions- und Rehabilitationsbedarfe; Schulung von An-/ Zugehörigen).
- Feststellung und Abstimmung, ob und welche Leistungen innerhalb des Versorgungsprozesses durch den pflegebedürftigen Kunden, dessen An-/ Zugehörige, andere Pflegepersonen, ambulante Dienste erbracht werden, sowie über Besuchszeiten und -frequenzen.
- Information über das Leistungs- und Vergütungssystem und Beratung bei der Auswahl geeigneter Leistungen unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche und finanziellen Möglichkeiten.
- Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und des eventuell zu zahlenden Eigenanteils sowie Beratung über Finanzierungswege.
- Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages inklusive der zu erwartenden Eigenanteile, Fristen, Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte.
- Beginn der Erstellung einer Informationssammlung und Maßnahmeplanung.
Folgebesuch bei wesentlichen Änderungen
beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben unter Berücksichtigung des edukativen Ansatzes:
- Feststellung der individuellen Wünsche, Gewohnheiten und Vorlieben und der speziellen Erwartungen an den Pflegedienst bei wesentlicher Veränderung.
- Feststellung des individuellen Unterstützungsbedarfs unter Berücksichtigung der veränderten Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.
- Beratung bei veränderten Unterstützungsbedarfen zur Auswahl geeigneter Leistungen unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche ggf. auf Grundlage des aktuellen Pflegegutachtens (bspw. Wohnraumanpassung; Inanspruchnahme von Heil- und Hilfsmitteln; Präventions- und Rehabilitationsbedarfe; Schulung von An-/ Zugehörigen).
- Feststellung und Abstimmung, ob und welche veränderten Leistungen innerhalb des Versorgungsprozesses durch den Pflegebedürftigen, dessen An-/ Zugehörige, andere Pflegepersonen, ambulante Dienste erbracht werden, sowie über Besuchszeiten und -frequenzen.
- Information über das Leistungs- und Vergütungssystem und Beratung bei der veränderten Auswahl geeigneter Leistungen unter Berücksichtigung der individuellen Wünsche.
- Ermittlung der voraussichtlichen Kosten und des eventuell zu zahlenden Eigenanteils sowie Beratung über Finanzierungswege.
- ggf. Beratung über Inhalt und Abschluss eines veränderten schriftlichen Pflegevertrages inklusive der zu erwartenden neuen Eigenanteile, Fristen, Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte.
- Anpassung der Informationssammlung und Maßnahmenplanung bei wesentlicher Veränderung.
Die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Leistungserbringung bedingt die persönliche Anwesenheit des pflegebedürftigen Kunden und soll von einer examinierten Pflegefachkraft erbracht werden. Die „Empfehlungen nach § 37 Abs. 5 SGB XI zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ in der jeweils geltenden Fassung sind Grundlage der Leistungserbringung.
Der Beratungsbesuch beinhaltet:
1) Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson.
2) Einschätzung der individuellen Pflegesituation (Erfassung und Analyse der Ist- Situation).
3) Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention.
4) Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige/Pflegepersonen)
5) Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
6) Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten (bspw. Hinweis auf Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Sachleistungen zur häuslichen Pflege, Kombinationsleistungen, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Kurzzeit- und Verhinderungspflege; Hinweise auf Freistellungsmöglichkeiten nach Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz)
7) Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation
8) Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
9) Dokumentation des Beratungseinsatzes